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   KG, 25.09.1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96)   

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KG, 25.09.1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96) (https://dejure.org/1996,9176)
KG, Entscheidung vom 25.09.1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96) (https://dejure.org/1996,9176)
KG, Entscheidung vom 25. September 1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96) (https://dejure.org/1996,9176)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Zur Verteidigung der Rechtsordnung ist jedoch die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nur dann unerläßlich, wenn eine Geldstrafe bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, das Vertrauen der Bürger in die Strafrechtspflege schwinden und ihre Rechtstreue ernsthaft beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40 [44 ff.]; Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 47 Rdn. 32).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten darf allein verhängt werden, wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände auf sie nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHR § 47 Abs. 1 StGB Umstände 6; Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 47 Rdn. 7).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1994 - 1 Ss 402/93

    Schädliche kurzfristige Freiheitsstrafe; Schuldangemessene Sanktion;

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG StV 1995, 472 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 (28); OLG Düsseldorf NStE Nr. 6 zu § 47 StGB ; Dreher/Tröndle, § 47 Rdn. 2, 3).
  • BGH, 18.12.1987 - 2 StR 633/87

    Negative Bewertung eines anfänglichen Schweigens des Angeklagten - Bewertung der

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Bei der Feststellung der Strafzumessungstatsachen gilt jedoch der Satz in dubio pro reo, so daß sich nicht bloße Vermutungen, sondern nur auf zweifelsfrei festgestellte Indizien gestützte Überzeugungen zum Nachteil eines Angeklagten auswirken dürfen (vgl. BGHR § 46 Abs. 1 StGB - Begründung 5, 6, 17; Dreher/Tröndle § 46 Rdn. 17 a).
  • BGH, 20.11.1987 - 2 StR 410/87

    Strafbemessung: Widersprüchliche bzw. lückenhafte und auf Vermutungen beruhende

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Bei der Feststellung der Strafzumessungstatsachen gilt jedoch der Satz in dubio pro reo, so daß sich nicht bloße Vermutungen, sondern nur auf zweifelsfrei festgestellte Indizien gestützte Überzeugungen zum Nachteil eines Angeklagten auswirken dürfen (vgl. BGHR § 46 Abs. 1 StGB - Begründung 5, 6, 17; Dreher/Tröndle § 46 Rdn. 17 a).
  • BGH, 05.03.1991 - 5 StR 68/91

    Bewährung - Strafaussetzung - Neue Straftat

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Bei der Feststellung der Strafzumessungstatsachen gilt jedoch der Satz in dubio pro reo, so daß sich nicht bloße Vermutungen, sondern nur auf zweifelsfrei festgestellte Indizien gestützte Überzeugungen zum Nachteil eines Angeklagten auswirken dürfen (vgl. BGHR § 46 Abs. 1 StGB - Begründung 5, 6, 17; Dreher/Tröndle § 46 Rdn. 17 a).
  • BayObLG, 03.04.1995 - 4St RR 59/95

    Gefährlichkeit; Betäubungsmittel; Besitz; Geringe Menge; Verhängung;

    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf jedoch weder schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen, noch aus der gleichzeitigen Aburteilung einer Anzahl von Fällen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Taten und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLG StV 1995, 472 ; OLG Frankfurt StV 1995, 27 (28); OLG Düsseldorf NStE Nr. 6 zu § 47 StGB ; Dreher/Tröndle, § 47 Rdn. 2, 3).
  • OLG Celle, 22.01.1993 - 3 Ss 121/92
    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Bei einer Häufung von Straftaten kann die Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung von Freiheitsstrafen gebieten, wenn diesen Straftaten nicht anders begegnet werden könnte (vgl. OLG Hamm VRS 39, 479 [480]; OLG Celle StV 1993, 195 f; Stree in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl., § 47 Rdn. 14).
  • KG, 22.05.1996 - 1 Ss 96/96
    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten darf allein verhängt werden, wenn aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände auf sie nicht verzichtet werden kann (vgl. BGHR § 47 Abs. 1 StGB Umstände 6; Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) - Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl., § 47 Rdn. 7).
  • KG, 13.10.1994 - 1 Ss 139/94
    Auszug aus KG, 25.09.1996 - 1 Ss 200/96
    Daraus folgt, daß die für die Bemessung der Strafe wesentlichen Umstände in dem Urteil so vollständig wiedergegeben sein müssen, daß es möglich ist, das dabei ausgeübte Ermessen auf Rechtsfehler zu überprüfen (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1994 - (4) 1 Ss 139/94 (73/94) - m.w.N.).
  • KG, 16.06.1997 - 1 Ss 36/97
    Zur Verteidigung der Rechtsordnung ist jedoch die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nur dann unerläßlich, wenn eine Geldstrafe bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, das Vertrauen der Bürger in die Strafrechtspflege schwinden und ihre Rechtstreue ernsthaft beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 44 f; KG Beschluß vom 25. September 1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96) -).

    Zur Verteidigung der Rechtsordnung ist jedoch die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nur dann unerläßlich, wenn eine Geldstrafe bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, das Vertrauen der Bürger in die Strafrechtspflege schwinden und ihre Rechtstreue ernsthaft beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40 [44 f]; KG Beschluß vom 25. September 1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96) -).

  • KG, 30.01.2001 - 1 Ss 13/01
    Das Vorliegen der Ausnahmevoraussetzungen des § 47 StGB darf dabei nicht schematisch aus dem Vorliegen einschlägiger Vorstrafen geschlossen werden, sondern ist nach den besonderen Umständen des Einzelfalles festzustellen, wobei die Anzahl, das Gewicht und der zeitliche Abstand der Vorstrafen, die Umstände der vorliegenden Tat und deren Schuldgehalt sowie die Lebensverhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. September 1996 - (4) 1 Ss 200/96 (85/96) - m.w.N. und 22. Mai 1996 - (4) 1 Ss 96/96 (44/96) ).
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